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Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 steht bevor. Alle Steuerpflichtigen haben bis zum 31. Juli 2025 Zeit, diese bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn du einen Steuerberater oder eine andere Hilfsstelle mit der Erstellung deiner Steuererklärung beauftragt hast, verlängert sich diese Frist bis zum 30. April 2026.
Um eine mögliche Steuerrückzahlung zu erhalten, solltest du diese Deadline nicht verpassen!
Für viele ist die Erstellung der eigenen Steuererklärung ein lästiges Thema, das gerne aufgeschoben wird. Wer sich jedoch richtig damit befasst, kann von den Steuervorteilen profitieren und bares Geld zurückerhalten – die Mühen werden also buchstäblich entlohnt. Wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, lag die durchschnittliche Steuerrückerstattung im Jahr 2020 bei 1.063 €.
Es gibt gute Nachrichten: Die digitale Datenübermittlung und die elektronische Steuererklärung haben die Erstellung dieser deutlich vereinfacht.
Versicherungsunternehmen müssen beispielsweise die Beitragsdaten zur Altersvorsorge bereits seit einigen Jahren automatisch dem jeweiligen Finanzamt übermitteln. Um von dieser Erleichterung zu profitieren, gib bei deinem Versicherer einfach deine Steueridentifikationsnummer an und stimme der Übertragung deiner Daten zu.
Zudem haben Steuersoftwaresysteme die Erstellung der eigenen Steuererklärung deutlich vereinfacht. Sie leiten dich durch den Erstellungsprozess, geben dir Tipps und stellen sicher, dass du keinen Schritt vergisst. So ist es jedem möglich schnell, einfach und präzise fristgerecht beispielsweise seine Einkommensteuer einzureichen.
Durch Unwissenheit ist schnell der falsche Betrag an der falschen Stelle eingetragen und du bekommst nicht den vollen Steuervorteil zurückgezahlt. Bei Versicherungs- und Vorsorgethemen solltest du in deiner Steuererklärung für das Jahr 2024 besonders auf Folgendes achten, um bares Geld zurückzuholen!
Seit 2016 müssen Belege und Nachweise nicht mehr direkt der Steuererklärung beigelegt und lediglich nach Aufforderung des Finanzamtes vorleget werden. Dieses vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist bei vielen Einkommenssteuerpflichtigen sehr beliebt. Um jedoch die staatlichen Förderungen für beispielsweise Altersvorsorgebeiträge zu erhalten, ist es wichtig, bestimmte Anlagen richtig auszufüllen und mit einzureichen.
Für Riester-Verträge ist beispielsweise das Formblatt „AV” essenziell. Nur so kannst du dir den Sonderausgabenabzug für alle elektronisch gemeldeten Verträge sichern.
Aber auch bei der Anlage „Vorsorgeaufwand“ solltest du besonders acht geben: In der Zeile 45 werden ausschließlich Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung angeben. Der Gesamtbetrag für kombinierte Lösungen der Basisrente mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist hingegen in Zeile 8 anzugeben.
Eine betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur im Alter von Vorteil, um finanziell besser aufgestellt zu sein, sondern ermöglicht auch jetzt schon steuerliche Vorteile und Sozialabgabenersparnisse.
Auch bei Kranken-, Pflege- und sonstigen Versicherungsbeiträgen können in vielen Bereichen steuerliche Vorteile genutzt werden.
Diese und weitere steuerlichen Vorteile kannst du mit deinen Vorsorge- und Absicherungsprodukten geltend machen und dir so mit wenigen Schritten einen finanziellen Vorteil verschaffen.
Bei allen Fragen rund um deine Vorsorge- und Absicherungsprodukte melde dich gerne bei mir!