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Finanzielle Absicherung im Pflegefall

Finanzielle Absicherung im Pflegefall:

Mit einer Pflege­ver­si­che­rung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten

 


Jeder dritte Mann und jede zweite Frau werden im Alter zum Pflegefall! 

Mit wachsender Lebensqualität und wachsendem Lebensstandard steigt auch die durchschnittliche Lebenserwartung. Dieser auf den ersten Blick positive Umstand beinhaltet allerdings auch ein persönliches Pflegefall-Risiko. Viele denken, dass sie durch die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung ausreichend abgedeckt sind. Tatsache ist aber: sie übernimmt nur ca. 50 Prozent der anfallenden Kosten. Den Rest zahlen Sie aus der eigenen Tasche. Reichen Ihre finanziellen Mittel dafür nicht, werden gegebenenfalls sogar Ihre Kinder zur Kasse gebeten. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie das verhindern und so Ihre Ersparnisse und Ihre Familie schützen. 

Der Pflegegrad entscheidet dann, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Zum 1. Januar 2017 haben Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 das bisherige System der Pflegestufen abgelöst. Dies bedeutet, dass einfachere Pflegeansprüche nun frühzeitiger Geld aus der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung erhalten. Schwer pflegebedürftige Menschen allerdings erhalten erst später eine höhere Leistung vom Staat.

 

Die Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwe­re Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 

 


Die Einstufung: So wird der Pflegegrad berechnet

Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit prüft der Medizinische Dienst der Kranken­ver­si­che­rung (MDK) den Unterstützungsbedarf in sechs Lebensbereichen - den sogenannten Modulen. Diese in der Grafik dargestellten Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung ein.  


Mit einer Pflege­ver­si­che­rung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten! 

Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie Leistungen von der Pflege­ver­si­che­rung erhalten. Die Versicherung bezahlt zum Beispiel Geld für die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim. Welche Leistungen und wie viel Geld Sie im Fall der Fälle erhalten, zeige ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch auf!


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Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und lassen Sie sich von mir bei der Wahl der für Sie idealen Zusatzversicherung für den Fall der Fälle beraten.


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