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Fährt man derzeit durch viele Wohnviertel, könnte man meinen, dass Trampoline wie Pilze aus dem Boden sprießen. Fast jeder Garten ist mit einem solchen Gerät ausgestattet. Das Hüpfen und Springen ist zwar nicht nur für Kinder ein großer Spaß, doch wie sieht es mit der Absicherung aus?
Die großen Spielgeräte können bei Sommerstürmen plötzlich wegfliegen und erhebliche Schäden verursachen: Nicht nur die eigene Hauswand oder Glasflächen wie Wintergärten und Fenster können beschädigt werden, sondern auch das Auto des Nachbarn. Wie kannst Du hier also für den besten Schutz sorgen?
Natürlich solltest Du Dich um die sichere Verankerung im Boden kümmern und das Trampolin im besten Fall während der Winterzeit ganz abbauen – damit bist Du zumindest in dieser Zeit auf der sicheren Seite. Aber wie sieht es während den Sommermonaten aus, wenn Groß und Klein den Trampolin-Spaß in vollen Zügen genießen?
Die Frage ist, wer die Kosten übernimmt, sollte sich das Trampolin doch mal selbstständig machen. Dies hängt davon ab, welchen Schaden das Gerät verursacht. Wenn das eigene Haus oder der eigene Besitz durch das herumfliegende Trampolin beschädigt wird, springt die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung ein. Bei Beschädigungen an einem Fahrzeug greift die Teilkaskoversicherung. Im Falle eines fremden Fahrzeugs muss sich der Halter zuerst an seine eigene Teilkaskoversicherung wenden. Ein umfassender Versicherungsschutz ist damit also definitiv von Vorteil, besonders für Risikofreudige.
Bei TELIS können wir zwar das Wetter nicht kontrollieren, aber wir glauben, dass kleine und große Freuden im Leben sehr wichtig sind. Damit Du diese Freude unbeschwert genießen kannst, beraten wir Dich individuell zu Deiner passenden Gebäude-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung.
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