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Neue Verbandkastenregelung

NEUE KFZ-VERBANDKASTENREGELUNG
Maske wird Pflicht

 

Eine KFZ-Versicherung abzuschließen ist einer der ersten Schritte, um sicher durch den Straßenverkehr zu kommen. Aber wann haben Sie zuletzt Ihren Verbandkasten auf alles Notwendige überprüft? Dass ein vollständiges Erste-Hilfe-Set als Muss in jedes Auto gehört ist außer Frage. Aber wussten Sie, dass nach acht Jahren weitere Änderungen der aktuellen DIN-Norm vorgenommen wurden?


Seit 1. Februar 2022 gelten die Neuerungen, welche ab diesem Jahr auch zwei Gesichtsmasken im Erste-Hilfe-Set voraussetzt. Um sicherzugehen, greifen Sie am besten zur FFP2-Maske – die Pflicht für den Verbandkasten bleibt nämlich auch nach der Pandemie bestehen. Dafür fliegt eines der zwei Dreieckstücher und das Verbandtuch ohne Ersatz raus. Nach der Übergangsphase bis zum 31.01.2023 wird bei fehlender Umsetzung in einer Kontrolle wiederum mit Bußgeld abkassiert.
Also wenn noch nicht geschehen: Verbandkasten kontrollieren, nachfüllen oder gleich einen neuen zulegen!


DAS MUSS EIN VERBANDKASTEN ENTHALTEN

  • 1 Heftpflaster DIN 13019 - A 5 m x 2,5 cm
  • 8 Wundschnellverbände DIN 13019 - E 10 cm x 6 cm
  • 3 Verbandpäckchen DIN 13151 - M
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151 - G
  • 2 Verbandstücher DIN 13152 - BR
  • 6 Kompressen - 100 mm x 100 mm
  • 1 Rettungsdecke - 2,1 m x 1,6 m
  • 2 Fixierbinden DIN 61634 - FB 6
  • 3 Fixierbinden DIN 61634 - FB 8
  • 1 Dreieckstuch DIN 13168 -D
  • 1 Schere DIN 58279 -B 190
  • 4 Einmalhandschuhe nach DIN EN 455
  • 1 erste Hilfe Broschüre
  • Anleitung zur ersten Hilfe bei Unfällen
  • 1 Inhaltsverzeichnis

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