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Sicher ins Neue Jahr

 

 

 

 

 

SICHER INS NEUE JAHR 

Versicherungen für den Silvesterabend

 


Besonders in unachtsamen Momenten kann es schnell zu Unfällen kommen. Sei es durch einen übermäßigen Alkoholkonsum, eine ausgelassene Stimmung im Freundeskreis oder durch ein atemberaubendes Feuerwerk, das die Aufmerksamkeit kurzzeitig schwinden lässt. Oft genügt eine Sekunde der Unachtsamkeit und schon ist ein Missgeschick passiert.


Gerade an Silvester ist die Unfallrate besonders hoch. Sowohl Verletzungen als auch Sachschäden durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern sind häufige Folgen eines ausgelassenen Abends. Das kann schnell hohe Kosten verursachen. Der richtige Versicherungsschutz sichert dich vor einem negativen Start ins Neue Jahr ab.


Mögliche Risikofaktoren in der Silvesternacht


Feuerwerkskörper tragen nicht die erforderlichen Prüfzeichen und stellen daher eine außerordentliche Gefahr für dich und deine Mitmenschen dar.

Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung kann es zu Fehlzündungen oder Explosionen der Feuerwerkskörper kommen.

Mangelnden Beaufsichtigung von Kindern vor Ort stellt eine große Gefahr dar.

Ungeeignete Orte für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern können zu Bränden, Verletzungen und Blindgängern führen.


Unfälle proaktiv vermeiden, durch...

  • das Tragen von Klamotten, die nicht leicht entflammbar sind
  • das Verschließen aller Türen und Fenster
  • die Beseitigung aller leicht entflammbarer Gegenstände aus der Nähe des Feuerwerkes
  • das Abstellen des eigenen Fahrzeugs in eine möglichst ruhige Gegend
  • das Vermeiden von Autofahrten nach Mitternacht

Wer übernimmt im Schadenfall die Kosten ?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist die Art des Schadens.

Handelt es sich um Brände in Häusern oder Wohnungen, die durch Blindgänger oder nicht geprüfte Feuerwerkskörper verursacht wurden, so werden die Schäden in der Regel von der Haus­rat­ver­si­che­rung übernommen. Diese kommt zusätzlich auch für Löschwasserschäden auf.
Bei Schäden an der Außenfassade von Gebäuden werden die Kosten für die Beseitigung dieser von der Wohngebäudeversicherung übernommen.

WICHTIG:
In beiden Fällen ist zu beachten, dass die Kosten für grob fahrlässig verursachte Schäden nicht erstattet werden und vom Verursacher selbst getragen werden müssen.

Die Kosten für Schäden an Fahrzeugen, wie zum Beispiel Kratzer im Lack, Brandflecken oder zerbrochene Scheiben, werden in der Regel von der Kfz-Versicherung übernommen. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist auch gegen Vandalismusschäden geschützt und muss die Reparaturkosten nicht selbst tragen.

 

Zusammen mit der TELIS sorge ich dafür, dass du sorgenfrei ins neue Jahr starten kannst.


KOMME SICHER MIT TELIS INS NEUE JAHR

Vereinbare noch heute einen Termin und sichere dir einen guten Start ins Neue Jahr.


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