Bei der Invaliditätsleistung bekommst Du eine einmalige Kapitalzahlung, die sich nach dem Ausmaß Deiner Invalidität richtet. Diese wird mithilfe der Gliedertaxe bestimmt und richtet sich außerdem nach der Summe, die Du vorher mit Deiner Versicherung festgelegt hast. Das Gute daran ist, es gibt keine Zweckbindung.