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Status Privatpatient

STATUS PRIVATPATIENT
Das Plus für Ihre Gesundheit

 

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV), die nach dem sogenannten Solidarprinzip funktioniert, liegt der Privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) das Äquivalenzprinzip zugrunde. Äquivalenzprinzip bedeutet, die Versicherungsbeiträge so zu kalkulieren, dass sie die Kosten der versicherten Leistungen abdecken.
Jeder Versicherte kann somit sein Leistungsniveau individuell gestalten und muss nicht auf starre, tendenziell niedrigere Leistungen, die die GKV beinhaltet, zurückgreifen.


FREIE ARZTWAHL UND MEHRLEISTUNGEN IN DER PKV

Neben der freien Arztwahl werden die Kosten für alle anfallenden Heilbehandlungen übernommen, auch für Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen. Oftmals werden in der PKV bereits neue innovative Behandlungsmethoden erstattet, die für gesetzlich Versicherte noch gar nicht vorgesehen sind.

Basis für die Abrechnung bei privatärztlichen Behandlungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Da Privatbehandlungen für Ärzte eine umfassendere und höhere Vergütung als bei gesetzlich Versicherten vorsehen, erhalten Privatpatienten oft eine bevorzugte Behandlung, zum Beispiel bei Terminvergaben.
Beim Zahnarztbesuch leistet die PKV im Allgemeinen recht großzügig und in Bezug auf Zahnersatz sind die Leistungen deutlich höher. Und ob man auch als Erwachsener einen Anspruch auf die Erstattung kieferorthopädischer Leistungen haben möchte, kann durch die Wahl der Tarife ebenfalls frei bestimmt werden.


FREIE KRANKENHAUSWAHL UND ZUGANG ZU PRIVATKLINIKEN

Im stationären Bereich genießen Privatversicherte freie Krankenhauswahl und können sich abhängig vom Tarif auch für Spezial- oder Privatkliniken entscheiden. In vielen Krankenvolltarifen sind Wahlleistungen vorgesehen, die eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Arzt der Wahl abdecken.

Einige Tarife beinhalten außerdem die Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel (Physiotherapie, Massagen, Logopädie, Podologie usw.) oder auch Transport- und Fahrtkosten. Die Behandlung beim Heilpraktiker, sowie alternative Behandlungsmethoden sind in den allermeisten Tarifen inkludiert. Ist dies nicht der Fall, kann durch individuelle Tarifbausteine für jeden Mandanten die passende Absicherung ausgewählt werden. Somit besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz flexibel und individuell auf den persönlichen Anspruch und die eigene Lebenssituation abzustimmen. Zu den gängigsten Tarifbausteinen zählen unter anderem das Kranken- und das Kurtagegeld.


PRIVATE ZUSATZVERSICHERUNG AUCH FÜR GESETZLICH VERSICHERTE

Und auch wer weiterhin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben muss oder will, kann private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen oder gar einen sogenannten Kostenerstattungstarif abschließen, um so ebenfalls in den Genuss des „Status:Privatpatient“ zu kommen. Der Leistungsumfang Ihrer Kranken­ver­si­che­rung – so individuell wie Ihr Leben!


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