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Rollerkennzeichen

Neues Jahr - Neues Rollerkennzeichen


Jedes Jahr im Frühjahr ist es an der Zeit, Ihr Fahrzeug mit einem neuen Kenn­zeichen auszustatten. 
Ab 1. März müssen die Kenn­zeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die Kenn­zeichen für 2022 sind grün. Und auch nur damit besteht Versicherungsschutz.

Das Kenn­zeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Fahren ohne gültiges Kenn­zeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Im Fall eines Unfalls kommt der Fahrende für den gesamten Schaden selbst auf. Zudem ist das Fahren ohne Versicherungsschutz strafbar.

Das Versicherungskennzeichen muss nicht zwangsläufig im März erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Kenn­zeichen später zu kaufen. Dementsprechend reduziert sich der Beitrag entsprechend der verkürzten Nutzungszeit.

Kleine Verkehrsmittel mit riesen Spaßpotential

E-Scooter und Mopeds: praktische Alternativen zum Auto. Für den Einkauf, den Weg zur Arbeit oder eine kleine Spritztour am Feierabend.
Besonders im Stadtverkehr überzeugen sie durch einige Vorteile: Ihre Wendigkeit sorgt für zügiges Vorankommen, die Parkplatzsuche erübrigt sich nahezu und der Spritverbrauch reduziert sich bei Mopeds auf ein beschauliches Minimum. Kein Wunder, dass E-Scooter seit ihrer offiziellen Zulassung immer mehr an Beliebtheit gewinnen. Und das zu Recht: Ihr umweltschonender Fahrspaß ist ein wahrer Gewinn für unsere Mobilität.


RUNDUM ABGESICHERT - LEISTUNGEN IHRER MOPEDVERSICHERUNG


Haft­pflichtversicherung


Der Haft­pflichtschutz umfasst Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten. Diese sind abhängig vom Tarif bis zu einem dreistelligen Millionenbetrag versichert.

Mitversicherung aller Fahrer

Neben dem Eigentümer und Halter kann jeder berechtigte Fahrer und ggf. auch Mitfahrer abgesichert werden.

Auslandsschutz

Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf das Ausland. Der Geltungsbereich wird in der sogenannten "Internationalen Grünen Versicherungskarte" ausgewiesen.

Teilkaskoversicherung

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einen Tarif abzuschließen, der auch einen Teilkaskoschutz beinhaltet.




SICHERHEITSHINWEISE FÜR DIE NUZTUNG VON E-SCOOTER

Wenn Sie mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen, wird das Tragen eines Helms unbedingt empfohlen!

  • Mindestalter: Für das Fahren eines E-Rollers ist gesetzlich weder ein Führerschein- noch eine Helmpflicht vorgeschrieben – dafür aber ein Mindestalter von 14 Jahren. Die Versicherungstarife orientieren sich daher auch am Alter des Versicherungsnehmers.
  • Fahrwegnutzung: E-Scooter gehören auf den Radweg. In Fällen, in denen es nicht vermeidbar ist, kann auf die Straße ausgewichen werden. Es gelten dabei die jeweiligen Verkehrsvorschriften. Der Gehweg bleibt tabu!
  • Ausstattung: Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) garantiert für eine passende Ausstattung des Rollers. Dazu gehören: eine Lenkstange, zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, eine ausreichende Beleuchtung und eine Klingel. Die maximale Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20km/h.

VERGLEICHEN UND SPAREN SIE JETZT!

Gerne helfen ich Ihnen eine passende und günstige Versicherung für Ihren Roller, Mofa oder Ihren E-Scooter zu finden. Melden Sie sich bei mir!


IHR ANSPRECHPARTNER

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Felix Schmidt
Kanzlei für Finanzdiensleistungen 

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25746 Heide 

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