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Zum 1. Januar 2022 wird der Garantiezins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt. Der auch als Höchstrechnungszins bekannte Wert ist vor allem für die Lebensversicherung relevant. Die deutschen Lebensversicherer versprechen ihren Kunden von 2022 an dann maximal noch eine Verzinsung von 0,25 Prozent auf neue Policen. Dies hat zur Folge, dass viele Versicherungsprodukte, insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen, ab Januar 2022 deutlich teurer werden.
Der Höchstrechnungszins bzw. Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und gibt an, welchen Zinssatz Versicherer bei der Berechnung zum Beispiel der privaten Rente oder der Kalkulation der Beitragsgarantie verwenden dürfen. Zum 1.1.2022 senkt der Gesetzgeber den Garantiezins von derzeit 0,9 auf 0,25 Prozent pro Jahr.
Aufgrund der Garantiezinssenkung ist es ratsam, noch in diesem Jahr Ihre Lücken hinsichtlich existenzgefährdender Risiken zu schließen. Denn nur heuer erhalten Sie noch den höheren Garantiezins und können Geld sparen. Alle Verträge die ab 2022 abgeschlossen werden, erhalten nur noch eine deutlich niedrigere Verzinsung. Viele Versicherer bieten auch keine Riesterrente mehr an. Staatliche Zulagen und Förderungen sollten deswegen in diesem Jahr noch beantragt oder bestehende Verträge vorsorglich schon in 2021 erhöht werden, falls ein Versicherer fördertechnisch notwendige Erhöhungen in der Zukunft nicht mehr zulässt.
Sehr gerne zeige ich Ihnen auf, wie Sie noch in diesem Jahr Ihre existenzgefährdenden Risiken absichern können und damit von der Garantiezinssenkung nicht betroffen sind. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!