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Die Arbeitnehmersparzulage - Staatliche Förderungen für das Alter

 

 

ARBEITNEHMERSPARZULAGE

Die staatliche Förderung für das Alter

 

 


Für das Alter vorzusorgen, ist und bleibt für jeden unverzichtbar. Gerade aber für einkommensschwache Haushalte ist es schwierig, am Monatsende etwas zurückzulegen. Aus diesem Grund unterstützt der Staat Haushalte, die trotz ihres geringeren Einkommens durch vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers für das Alter vorsorgen, mit der Arbeitnehmersparzulage.

Hier erfährst du Genaueres zur staatlichen Förderprämie und dazu, wann und in welcher Höhe du von dieser profitierst.


Das ist die Arbeitnehmersparzulage

Diese staatliche Förderung ist für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen gedacht, um ihre Alters­vorsorge aufzustocken und ihnen die Bildung eines langfristigen Vermögens zu ermöglichen.

Voraussetzung ist, dass Niedriglohnpersonengruppen ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) vom Arbeitgeber beispielsweise in einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds anlegen.

VL sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die einen Teil des Einkommens darstellen und die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet VL zu leisten. 


Wer hat Anspruch auf diese staatliche Förderung?

Um von der Prämie profitieren zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das zu versteuernde Einkommen darf die Einkommensgrenze von 40.000 Euro bei Einzelpersonen bzw. 80.000 Euro bei Ehe- und Lebenspartnern nicht überschreiten. Dabei setzt sich das zu versteuernde Einkommen aus der Summe der Einkünfte abzüglich bestimmter Ausgaben sowie Freibeträge zusammen.
  • Die VL des Arbeitgebers müssen in Aktienfonds, ETFs, einen Immobilienbausparvertrag oder einen Bausparvertrag angelegt sein.
  • Die  Fördergrenze beträgt im Jahr 470 Euro pro Person bei Anlage in einem Bausparvertrag, bei einem Investmentfonds beträgt die Fördergrenze 400 Euro pro Person im Jahr.

Solltest du keine VL von deinem Arbeitgeber erhalten, kannst du beantragen, dass dieser einen gewissen Betrag deines Nettogehalts abzieht und in einer Sparanlage für dich anlegt.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass der Geldbetrag vom Arbeitgeber in die Sparanlage überwiesen wird. Übernimmst du die Überweisung, erhältst du die Prämie vom Staat nicht.


Wie hoch fällt die Prämie aus?

Das Finanzamt legt die Höhe der staatlichen Förderprämie in Abhängigkeit des Anlageprodukts und des aktuellen Familienstands fest. 

Die Förderungen stetzt sich dabei wie folgt zusammen:

  • Für Produktivkapital (bspw. Aktienfonds oder ETFs): 20% bis maximal 80 Euro pro Person pro Jahr
  • Für Sparanlagen (bspw. Bausparvertrag): 9% Förderung bis maximal 43 Euro 

Ehepartner erhalten, wenn beide einen Arbeitnehmerstatus haben und VL beziehen, den doppelten Betrag.


Wann und wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Du kannst die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend für das letzte Jahr, maximal jedoch für die letzten vier Jahre, über deine Einkommensteuererklärung beantragen.

Das Finanzamt zahlt die Prämie dann direkt in deinen VL-Vertrag ein. Du bekommst sie also nicht mit deiner Steuererklärung ausgezahlt, sondern erst nach Ablauf der individuell festgelegten Vertragsendzeit.

Der gesamte Betrag steht dir anschließend frei und ohne Abzuge zur Verfügung, denn die Prämie ist sozialversicherungs- und steuerfrei.


Solltest du keine VL beziehen gibt es neben dieser Art der Alters­vorsorge viele weitere Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Gerne helfe ich dir weiter und berate dich zu deiner individuell passenden Alters­vorsorge.


VON STAATLICHEN FÖRDERUNGEN PROFITIEREN

Vereinbare noch heute einen Termin mit mir, damit wir gemeinsam deine finanzielle Lage ermitteln und die zu dir passende Art der Alters­vorsorge bestimmen können.